Vorführrechte im Unterricht


Die rechtliche Lage betreffend der Vorführung von Filmen im Rahmen des Unterrichts ist unproblematisch, solange einige Rahmenbedingungen beachtet werden.

Nicht-Öffentlichkeit

Solange die Filmvorführung in der Klasse und im Rahmen des Unterrichts geschieht, handelt es sich nicht um eine öffentliche Vorführung. Es ist daher grundsätzlich keine Bewilligung erforderlich.

Legalität

Solange der Zugang zum Film nicht widerrechtlich geschieht (illegitime DVD-Kopie, illegale Internet-Portale, widerrechtlich eingestellte Filme etc.), werden keine Urheberrechte verletzt. Allerdings: Die Rechtslage betreffend der Erstellung lokaler Kopien von Filmen aus dem Internet ist unübersichtlich. Daher ist Streaming aus dem Internet der rechtlich sichere Weg.

Regelungen Schweiz

Für die Schweiz ist die Regelung auf der Website von Filmdistribution Schweiz zu finden:
Merkblatt Filmvorführungen in Schulen

Regelungen Deutschland

Für Deutschland ist die Rechtslage für Schulen auf der Website der baden-württembergischen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen zu finden:
Urheberrecht in der Schule – Film

Ausserdem

Im Dezember 2017 hat Jörg Lohrer auf www.rpi-virtuell.de ein ausführliches Interview mit dem Juristen Udo Meisen über das per 1. März 2018 in Kraft tretende deutsche Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz UrhWissG (ganz schönes Wort) und die Auswirkungen auf die Vorführung von Filmen im Unterricht geführt. Darin kann man das oben eher knapp formulierte auch noch ausführlich und von allen Seiten betrachtet anhören. Der Podcast lässt sich sogar einbetten; das mache ich doch – mit dem allerbesten Dank an Jörg Lohrer und Udo Meisen – sehr gern: